VBZV-Newsletter 31/2024

I. Medienpolitik

Nie waren freie Medien und guter Journalismus so wichtig
Bundeskanzler Scholz beim Jahreskongress der Digitalpublisher und Zeitungsverleger

„Die Wahrnehmung, Politik und Medien seien ein und dieselbe Sauce – so fernliegend Ihnen und mir das auch erscheinen mag, die muss uns schon zu denken geben“, erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz anlässlich der Jahrestagung des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin. „Denn für die Glaubwürdigkeit von Medien ist kritische Distanz entscheidend“, merkte Scholz vor den rund 250 geladenen Gästen aus Wirtschaft, Politik und Medien an. Vor dieser kritischen Distanz habe er daher großen Respekt.

Passend zum diesjährigen Kongress-Motto „Freie Presse, starke Demokratie – in guter Verfassung?“ machte der Bundeskanzler sich Gedanken über die Bedingungen für guten Journalismus und die wirtschaftlichen Herausforderungen der Branche: „Einen Podcast aufnehmen, das kann im Prinzip jeder, der ein Smartphone hat. Aber mit einem Interview-Partner eine echte Unterhaltung zu führen, die mehr ist als Profilierung oder Geschwätz – das ist eine hohe Kunst. Das ist die Kunst des guten Journalismus.“

Zugleich mache der Einsatz Künstlicher Intelligenz die journalistische Einordnung notwendiger denn je. „Ich würde sogar sagen: Nie waren freie Medien und guter Journalismus so wichtig“, resümierte Scholz. Damit KI tatsächlich dem Qualitätsjournalismus und der Pressefreiheit diene, müsse außerdem klar sein, dass die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten weiter als solche geschützt und erkennbar bleibe. „Die unlängst verabschiedete europäische KI-Verordnung versucht den Spagat zwischen KI-Offenheit und dem Schutz kreativen menschlichen Schaffens.“

Wert legte der Bundeskanzler, dessen Rede zugleich eine Geburtstagsadresse zum 70-jährigen Bestehen des BDZV war, ferner auf den besonderen Wert des Lokaljournalismus. „Lokale Medien sind das Rückgrat unserer Medienlandschaft“, betonte er. „In vielen Regionen sind sie sogar die einzige unabhängige Quelle für lokale Nachrichten. Und diese lokalen Nachrichten bewegen die Bürgerinnen und Bürger oft mindestens genauso stark wie die große Politik.“ Vor diesem Hintergrund sei er fest davon überzeugt, dass „lokale News ein Geschäftsmodell bleiben“.

Plädoyer für eine Absenkung der Mehrwertsteuer

Im Vorgriff auf die Rede des Bundeskanzlers hatten die Vorstandsvorsitzenden des BDZV zu Kongressbeginn die wichtigsten Positionen für die freie Presse umrissen. So betonte Matthias Ditzen-Blanke, zugleich geschäftsführender Gesellschafter Ditzen GmbH & Co., dass die Unabhängigkeit der Presse kein Widerspruch zu politischer Unterstützung sei – „im Gegenteil: Sie ist eine Frage der Haltung, die wir als Branche seit Jahren in unseren Produkten leben“.

Wir treten der gesellschaftlichen Spaltung und gezielter Desinformation und demokratiefeindliche Kampagnen mit unseren Angeboten entgegen, führte Ditzen-Blanke weiter aus. „Diese Pressefreiheit beginnt mit unserer wirtschaftlichen Unabhängigkeit.“ Der Vorstandsvorsitzende wies in diesem Zusammenhang auf unfaire Wettbewerbsbedingungen durch die Oligopolisierung der Werbemärkte und das monopolistische Agieren digitaler Torwächter wie Google und Facebook hin. Dies werde verstärkt durch staatliche Regulierung und bürokratische Hürden.

Angesichts dieser Herausforderungen setze die Branche auf politische Unterstützung sowie finanzielle Entlastung – beispielsweise durch die Absenkung der Mehrwertsteuer. „Das wirkt kurzfristig, ist leicht umsetzbar, staatsfern und ordnungspolitisch unbedenklich. Ditzen-Blankes Fazit: „Der Mehrwert einer freien Presse ist für unsere Demokratie existenziell – der Staat sollte genau an diesem Mehrwert nicht verdienen wollen.“ 

EU-Beihilfeverfahren und öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Den Vorschlag zur Absenkung der Mehrwertsteuer nahm der Vorstandsvorsitzende Stefan Hilscher, zugleich Mit-Gesellschafter J. Hoffmann GmbH, Verlag Die Harke, auf. „Deutschland ist ein Hochsteuerland für die Presse. In den meisten europäischen Ländern gelten niedrigere Steuersätze, oft 0 Prozent“, sagte Hilscher.  Das stärke ihre wirtschaftliche Stabilität und Vielfalt. „Deutschland sollte diesem Beispiel folgen. Auch, um einen fairen Rahmen im europäischen Kontext zu gewährleisten. Unsere Nachbarn zeigen, dass eine kluge Steuerpolitik ein wirksames Instrument zur Förderung einer freien Presse ist.“

Der Vorstandsvorsitzende erläuterte ferner die Beweggründe, die den BDZV zur Einleitung eines EU-Beihilfeverfahrens gegen das breite Textangebot in den digitalen Kanälen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bewogen haben. „Wir sind überzeugt, dass unser Anliegen berechtigt ist. Denn die textlastigen Nachrichtenportale der Sender verstoßen gegen den Medienstaatsvertrag. Sie stehen in direkter Konkurrenz zu den Nachrichtenseiten der Presse und untergraben damit deren Refinanzierungsmöglichkeit.“  Dies lasse sich auch mit Zahlen belegen. Hier würden also öffentlich-rechtliche Mittel zum Schaden der Presselandschaft eingesetzt – „das dürfte kaum mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sein“, kritisierte Hilscher.

Mit Blick auf das Kongressmotto merkte der Vorstandsvorsitzende außerdem an, dass „Qualitätsjournalismus die beste Waffe gegen Desinformation ist. Wir müssen sicherstellen, dass er auch in Zukunft gestärkt wird. Desinformation ist eine Bedrohung für die Demokratie. Um ihr entgegenzutreten, brauchen wir mehr Medienkompetenz in der Gesellschaft – das fängt schon in der Schule an.“ 

Google-Urteil ist ein großartiges Signal 

Die scheidende BDZV-Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert sprach unter anderem über die innerverbandlichen Herausforderungen angesichts des wachsenden wirtschaftlichen Drucks auf die Presseverlage.  „Wahrscheinlich braucht man heutzutage Verbände dringender als jemals zuvor“, sagte Albert. Angesichts der Marktmacht digitaler Megaplayer stehe das digitale Geschäft der Zeitungen - und auch die gesamte europäische Wirtschaft - mehr unter Druck als jemals zuvor. „Daran etwas zu ändern, ist eine gemeinsamem Kraftanstrengung.“ 

Zugleich wies die Hauptgeschäftsführerin auf die Erfolge hin, die die Medienverbände in den zurückliegenden Jahren gemeinsam erreicht haben: Dazu zähle das Presseleistungsschutzrecht ebenso wie das nach 15 Jahren, und „dank einer von allen solidarisch finanzierten Klage“, erstrittene EU-Urteil gegen Google. „Was für ein großartiges Signal“, sagte Albert.  Ferner gebe es „ohne das solidarische Eintreten unserer Mitglieder für gute Rahmenbedingungen keine reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Presse, schon lange ein Verbot von Cookies und demnächst eine europäische Aufsichtsbehörde über die Presse und ein Lebensmittelwerbeverbot in Zeitungen obendrein“. 

Zum großen Kongressthema Künstliche Intelligenz (KI) führte Albert unter anderem aus, dass für den BDZV „der Schutz der Verlage vor einer Ausbeutung durch KI zentral“ sei. „Wir kämpfen dafür, dass die Sprachmodelle Inhalte unserer Mitglieder nur mit deren Erlaubnis und gegen eine angemessene Vergütung nutzen dürfen. Dafür haben wir mit Transparenzpflichten für Sprachmodelle zur Nutzung von Inhalten Dritter im AI-Act einen ersten Erfolg errungen.“

(Quelle: BDZV, PM 12.09.2024)

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Google: EuGH bestätigt Missbrauch der Marktmacht – BDZV und MVFP begrüßen Grundsatzentscheidung

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen das heutige Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Grundsatzverfahren „Google Shopping“ als „historisches Urteil“.

Europas höchstes Gericht hat am 10. September 2024 eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017 bestätigt, wonach Google seine Marktmacht in der Suche missbraucht hat und damit gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstieß. Die Kommission hatte eine Rekordgeldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro dafür verhängt, dass Google in seinen Suchergebnissen eigene Dienste prominent darstellte und Konkurrenzangebote nach unten schob.

BDZV und MVFP (vormals VDZ) hatten bereits 2009 eine umfangreiche Missbrauchsbeschwerde gegen die nun verbotenen Begünstigungspraktiken eingereicht und gehörten im gesamten Verfahren zu den aktivsten Beteiligten. Das Urteil ist daher auch ein Sieg für die Presseverlegerverbände in einem der längsten Verfahren der europäischen Wirtschaftsgeschichte. 

Die Kommission hatte ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 eingeleitet und reagierte damit insbesondere auch auf eine Beschwerde von BDZV und VDZ vom November 2009. Neben dem Verbraucherschutzverband BEUC waren BDZV und VDZ die beiden einzigen Verbände, die als Beschwerdeführer sowohl das gesamte administrative Verfahren vor der Kommission als auch anschließend als Nebenintervenienten das gesamte gerichtliche Verfahren vor dem EuG und EuGH aktiv begleitet und mitgestaltet hatten. Dieser Einsatz von BDZV und VDZ wird unter anderem dafür verantwortlich gemacht, dass die Kommission im Jahr 2014 in letzter Minute einen bereits geplanten Vergleich mit Google wieder verwarf, weil sie anhand der von den Verbänden gelieferten empirischen Daten belegen konnte, dass die Zusagen nicht ansatzweise ausgereicht hätten. 

„Nach jahrzehntelangem Missbrauch von Google zeigt sich Europa endlich wehrhaft – unser Kampf hat sich gelohnt. Das heutige Urteil ist ein Meilenstein für einen freien und faireren Wettbewerb der Inhalte in den digitalen Märkten“, sagt Philipp Welte, Vorstandsvorsitzender des MVFP. „Das Urteil bestätigt, dass marktbeherrschende Digitalplattformen sich keine unberechtigten Vorteile zu Lasten relevanterer Anbieter verschaffen dürfen. Unabhängig von diesem Urteil geht der Kampf gegen Google und die anderen Tech-Konzerne weiter – da sie durch ihre Marktdominanz die Arbeit der freien Presse massiv einschränken.“

Matthias Ditzen-Blanke, Vorstandsvorsitzender BDZV, betont: „Das Urteil ist in mehrfacher Hinsicht wegweisend. Erstmals stellt ein oberstes Gericht fest, dass Google als ultra-dominantes Unternehmen strengeren Vorgaben unterliegt. Das Gericht klärt und verschärft sogar einige der Verpflichtungen, die für solche Unternehmen gelten. Insbesondere entscheidet erstmals ein oberstes Gericht, dass die Selbstbegünstigungen, etwa durch eine bessere Sichtbarkeit eigener Dienste, einen Missbrauch von Marktmacht darstellen.“ 

Stefan Hilscher, ebenfalls Vorstandsvorsitzender BDZV, resümiert, dass das Google-Shopping-Verfahren wie kein anderes Wettbewerbsverfahren weltweit ein Umdenken im Umgang mit digitalen Plattformen eingeleitet habe. „Noch vor wenigen Jahren gingen viele Experten davon aus, dass sich Wettbewerbsprobleme im Digitalbereich aufgrund der Schnelllebigkeit der Märkte von selbst lösen würden. Das Shopping-Verfahren hat allen vor Augen geführt, warum strenge regulatorische Vorgaben dort nötig sind, wo die Selbstheilungskräfte des Wettbewerbs versagen.“

„Mit dem Grundsatzurteil ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness im Internet getan, der weit über den konkreten Fall hinaus wirken wird“, heißt es dazu weiter von den Verlegerorganisationen, es bleibe aber noch viel zu tun. So müsse das Urteil zugleich als Weckruf verstanden werden, die Verbote im Digital Markets Act (DMA) einschließlich des Verbots der Selbstbegünstigung rigoroser, schneller und effektiver umzusetzen.

(Quelle: BDZV + MVFP, PM 10.09.2024)

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Initiative 18: Bündnis will freien und sicheren Journalismus als UN-Nachhaltigkeitsziel etablieren

Die Initiative 18, ein Bündnis aus Unternehmen, Verbänden sowie Marktteilnehmerinnen und -teilnehmern der Medien- und Kommunikationsindustrie, ist am 4. September 2024 an die Öffentlichkeit gegangen. Die Initiative, für die Manfred Kluge, Chairman D-A-CH Omnicom Media Group wirbt, setzt sich im Kern für den Erhalt der Medienvielfalt und von trusted content ein: Gefordert wird ein 18. Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen nämlich free, safe & sustainable media.

Das zusätzliche Ziel soll laut der Website der Initiative 18 „die bestehenden 17 SDGs ergänzen und verstärken, indem es die Bedeutung einer pluralistischen und unabhängigen Medienlandschaft anerkennt“. Dafür hat das Bündnis eine Petition gestartet, die hier unterzeichnet werden kann: https://www.change.org/p/aufnahme-von-freien-sicheren-und-nachhaltigen-medien-als-18-un-nachhaltigkeits-ziel?recruiter=264384896&recruited_by_id=5ba367b0-d3e3-11e4-93ab-e3e9a6e3f086&utm_source=share_petition&utm_campaign=petition_dashboard&utm_medium=copylink#msdynttrid=V_Mpl0IGVmFawhvjui7S2bYlatXTopXLy5w4uu7iBjQ

Weitere Ziele der Initiative sind: die Sicherstellung der Presse- und Rundfunkfreiheit, der Erhalt der Medienvielfalt mit hybriden Geschäftsmodellen, eine nachhaltige Allokation von Werbeinvestitionen, die Bekämpfung von Desinformation und weiteren schädlichen Inhalten, die Förderung von Medienkompetenz und Bildung, die verantwortungsvolle Nutzung von Technologie und Datenethik, die Förderung eines fairen Wettbewerbs (level playing field) im Medien- und Werbeumfeld sowie die Anerkennung urheberrechtlich geschützter journalistischer Leistungen.

Angesprochen sind Werbekunden, Medien, digitale Plattformen, Dienstleister sowie Entscheiderinnen und Entscheider in der Politik. „Werbekunden und Mediaagenturen können einen Beitrag zum Erhalt von Medienvielfalt leisten und damit die Demokratie stärken“, betont Manfred Kluge.

(Quelle: bdzv.de, 09.09.2024)

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II. Aus den Verbänden

BDZV: Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert verlässt den Verband

Sigrun Albert verlässt den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) auf eigenen Wunsch, um sich einer neuen Herausforderung zu stellen. Das teilte der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) am 05. September 2024 mit.

Albert ist seit April 2022 Hauptgeschäftsführerin des BDZV und wird dieses Amt nach einer Phase der geordneten Übergabe niederlegen. Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest.

„Wir bedauern die Entscheidung von Sigrun Albert sehr und danken ihr herzlich für ihr großes Engagement und die gute Zusammenarbeit im geschäftsführenden Vorstand. Sie hat den Verband in einer herausfordernden Zeit mit großem Engagement vorangebracht. Wir freuen uns, dass Frau Albert in den kommenden Monaten den Übergang gemeinsam mit uns aktiv gestalten wird“, sagten die beiden Vorstandsvorsitzenden Matthias Ditzen-Blanke und Stefan Hilscher. „Gemeinsam mit dem Team der Geschäftsstelle konzentrieren wir uns zunächst auf die kommende Woche, mit feierlicher Verleihung des Theodor-Wolff-Preises und dem Kongress, bei dem wir zum 70. Geburtstag des Verbands den Bundeskanzler begrüßen dürfen.“

Zur künftigen personellen Aufstellung kündigten die beiden Vorstandsvorsitzenden an: „Wir befassen uns bereits mit einer guten Lösung für die Nachfolge in der Hauptgeschäftsführung unter Einbindung der zuständigen Gremien“. Dabei gelte es, bereits eingeleitete Strukturverbesserungen fort- und umzusetzen, um die erfolgreiche medienpolitische Arbeit des Verbands mit klaren Prioritäten in einer für die Branche entscheidenden Zeit sicherzustellen. „Dabei wollen wir weiterhin den Schulterschluss mit anderen Verbänden suchen, zur Stärkung der Medien als Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft“, sagten Ditzen-Blanke und Hilscher

(Quelle: BDZV, PM 05.09.2024)

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III. Aus den Verlagen

René Heuser ist KI-Chef von Ippen Digital

Das Münchner Medienunternehmen Ippen Digital hat die Stelle des "Head of AI" mit René Heuser besetzt. Er folgt auf Alessandro Alviani, der im Juni zur "SZ" wechselte. Das Berichtet u.a. der Branchendienst Meedia.

Ippen Digital gehört in der deutschen Medienbranche zu den Vorreitern beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz: Schon 2021 hat das Unternehmen ein NLP-Team (Natural Language Processing) gegründet, das sich mit der Entwicklung und Erprobung von KI-Tools und -Anwendungen in der Redaktion befasst. Für den Ausbau ist seit dem 1. September René Heuser im Range eines "Head of AI" zuständig. Heuser sei eine Führungskraft, die "technologisches KI-Wissen mit redaktioneller Erfahrung und Produktverantwortung" verbinde, heißt es.

Heuser hat lange für IDG Entertainment Media gearbeitet und war im Anschluss bis 2023 acht Jahre lang für das Medienunternehmen Webedia (u.a.  "Gamestar", "Gamepro", "Moviepilot") tätig, zuletzt als Chief Operating Officer. Unmittelbar vor seinem Start bei Ippen Digital arbeitete er freiberuflich als Business Development Consultant mit dem Schwerpunkt Generative AI.

Zum Verbund von Ippen Digital gehören rund 50 Nachrichtenportale, darunter Websites von Lokalzeitungen (Münchner Merkur, tz und Frankfurter Rundschau, u.a.) , Anzeigenblättern und Special-Interest-Angebote. "

(Quelle: meedia.de, 09.09.2024)

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F.A.Z. PRO – Neuer Newsletter bei der F.A.Z. und Änderungen in der Produktreihe

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung erweitert ihr Newsletter-Angebot in der Produktreihe F.A.Z. PRO für themenspezifische wöchentliche Briefings um den Newsletter F.A.Z. PRO Weltwirtschaft. Interessenten können F.A.Z. PRO Weltwirtschaft inklusive FAZ+ für einen Zeitraum von zwei Monaten kostenfrei testen.  

Mit F.A.Z. PRO Weltwirtschaft launcht die F.A.Z. ein digitales Informationsangebot zu aktuellen Entwicklungen rund um Geoökonomie, Globalisierung, Sicherheit und Ressourcen. Das Themenspektrum reicht von jüngsten Entwicklungen in Beschaffungs- und Absatzmärkten über Zinspolitik und Inflation bis hin zu Folgen politischer Konflikte und des Klimawandels.

An der Schnittstelle zwischen globaler Politik und Wirtschaft berichten sachkundige Autoren der F.A.Z. sowie prominente Gastautoren umfassend über die weltumspannende Ökonomie und ihre Herausforderungen, stellen Zusammenhänge dar und kontextualisiert die Entwicklungen

Die relevanten Entwicklungen werden in einem wöchentlichen Newsletter kuratiert. Interessenten können F.A.Z. PRO Weltwirtschaft inklusive FAZ+ für einen Zeitraum von zwei Monaten gratis testen. Für FAZ+Abonnenten ist das umfangreiche F.A.Z. PRO Weltwirtschaft-Angebot kostenfrei nutzbar. Bestandskunden (mit FAZ+ Abo oder Abonnenten der digitalen F.A.Z. bzw. F.A.S.) können sich für den Newsletter im F.A.Z.-Newsletter-Center anmelden (nl.faz.net).

Gleichzeitig mit der Einführung von F.A.Z. PRO Weltwirtschaft wird der etablierte Newsletter F.A.Z. Einspruch Teil der PRO-Familie. Der F.A.Z.-Newsletter PRO D:ECONOMY wird in F.A.Z. PRO Digitalwirtschaft umbenannt.

 (Quelle: frankfurterallgemeine.de, 03.09.2024)

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SZ Dossier baut Redaktion auf und erweitert Angebot
Finn Mayer-Kuckuk, Christiane Kühl, Felix Lee und Michael Radunski wechseln zu SZ Dossier.

Unter der Leitung von Mayer-Kuckuk wird das Team ab Oktober ein Fachdossier entwickeln, das wirtschaftliche Sicherheit und geopolitische Risikoanalysen für deutsche Unternehmen inhaltlich in den Mittelpunkt stellt. Dabei geht es auch um das De-Risking im China-Geschäft, also um die Abwägung von Chancen und Gefahren.

Die Experten kommen von Table.Media, wo sie ebenfalls über den Wettbewerb der Systeme schreiben. Der Newsletter startet im November und wird werktäglich veröffentlicht.

Das Fachdossier „Nachhaltigkeit“ bringt SZ Dossier bereits Anfang September auf den Markt. In dem Briefing geht es um wirtschaftspolitische Transformationsaspekte und die Regulatorik der Nachhaltigkeit.

Neu im Team von Fabian Löhe sind Elena Müller, zuvor Redakteurin bei „Das Parlament“, und Carolyn Braun, die bisher als freie Journalistin gearbeitet hat.

Florian Eder, Leiter von SZ Dossier, sagt: „Vor nicht mal einem Jahr ist SZ Dossier gestartet. Heute haben wir mehrere Newsletter im Angebot und bauen unsere Redaktion kontinuierlich auf.“

Alle Fachdossiers stehen Abonnentinnen und Abonnenten ab September auch auf der Website von SZ Dossier zur Verfügung. Den Newsletter „Platz der Republik“, das werktägliche Briefing zur politischen Lage, können alle Interessierten schon heute kostenlos lesen.

(Quelle: SWMH, PM 29.098.2024)

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IV. Auszeichnungen

Theodor-Wolff-Preis 2024 geht an Helene Bubrowski, Issio Ehrich, Fabian Huber, Agnes Polewka und Thilo Adam 
Festredner Alexander Schweitzer: „Medienpolitik ist immer Demokratiepolitik“

„Als Vorsitzender der Rundfunkkommission setzen wir uns in Rheinland-Pfalz besonders für eine vielfältige und freie Medienlandschaft ein, denn Medienpolitik ist immer Demokratiepolitik.” Das erklärte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, bei der Verleihung des Journalistenpreises der Digitalpublisher und Zeitungsverleger – Theodor-Wolff-Preis (TWP) vor gut 300 geladenen Gästen in Berlin am gestrigen Abend. „Wir brauchen Qualitätsjournalismus und unabhängige Medien für das Funktionieren unserer Demokratie. Ich gratuliere daher den herausragenden Journalistinnen und Journalisten, die für ihre Verdienste mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet werden. Ihr starker und unabhängiger Journalismus ist für unsere Demokratie unverzichtbarer denn je und verdient unsere höchste gesellschaftliche Anerkennung.”

Ausgezeichnet wurde in diesem Jahr unter anderem ein Beitrag aus der Augsburger Allgemeinen:

Die Würdigung in der Kategorie Bestes lokales Stück erkennt die Jury Fabian Huber für seine Reportage „On the Road“, erschienen in der Augsburger Allgemeinen“ zu.Die Jury würdigte den Text als witzig geschrieben, voller origineller Formulierungen. Huber stieg für seinen Text zu Truckern in den Lastwagen und machte sich mit ihnen auf die Reise. „Der Autor hat uns auf die Straße mitgenommen und die Männer hinter den Lenkrädern in ihrer Unterschiedlichkeit und Rauheit porträtiert“, urteilte die Jury. 

In der Kategorie Meinung geht der Preis an Helene Bubrowski für ihren Kommentar in der Jahresendausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erschienenen Geschichte „Frohes neues Jahr“. Bubrowski halte ein erfrischendes Plädoyer für Fröhlichkeit und Gelassenheit. Die hinter ihrem Stück liegende Frage: „Warum sind wir eigentlich alle so zornig?“ beantworte sie in einem „tollen Ton, der unsere Zeit sehr gut reflektiert“, heißt es dazu von der Jury.  

In der Kategorie Reportage zeichnet die Jury Issio Ehrich, „Generäle an die Macht“, aus, erschienen in der Hamburger Wochenzeitung Die Zeit. Die Jury bewertete es „als sensationelle journalistische Leistung“, dass Ehrich mit dem Ausbrechen der Konflikte in Niger als erster Journalist in das Land kam. Der Autor erschließe dem Publikum eine Welt, „von der wir kaum etwas wussten“, und arbeite obendrein im Hintergrund das koloniale Erbe Afrikas ein, hier den anhaltenden Einfluss Frankreichs. „Eine außergewöhnliche Rechercheleistung“, urteilte die Jury.

Erfolgreich in der Kategorie Bestes lokales Digitalprojekt ist Agnes Polewka mit ihrem Nachrufe-Podcast „WeiterLeben“ für den Mannheimer Morgen. Hier werde Lokaljournalismus in guter Weise weiterentwickelt, befand die Jury. Polewkas Podcast über verstorbene Mannheimer Bürgerinnen und Bürger im Gespräch mit Familie und Freunden sei „mehr als ein Nachruf, eher ein nachgetragenes Porträt“. Hervorgehoben wurde zudem die positive und gerade nicht trauervolle Tonalität der Nachrufe.

Beim Thema des Jahres „Der Nahostkonflikt und Deutschland – die geforderte Gesellschaft“ vergibt die Jury den Preis an Thilo Adam und Zeit online für den Beitrag „“Sie behaupten, es sei Widerstand“. Adam schildert am Tag nach dem Überfall auf Israel verstreute Szenen aus Berlin-Neukölln, darunter eine Gruppe junger Männer mit Migrationshintergrund, die vermutlich zum Feiern in die Innenstadt gekommen ist. Hier lobt die Jury die „vielen kleinen, genauen Beobachtungen, die Ausgewogenheit der Berichterstattung angesichts der Emotionalität des Themas, die präzise Einordnung des Gehörten, ohne dass der Autor eine Wertung vornimmt“. All dies habe Adam binnen kürzester Zeit zusammengetragen.

Die fünf ausgezeichneten Beiträge werden ebenso wie die nominierten Stücke auf der Website www.theodor-wolff-preis.de ausführlich vorgestellt, ebenso die Jury.

Der Theodor-Wolff-Preis wird vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) getragen. An der Ausschreibung hatten sich weit über 400 Journalistinnen und Journalisten mit 398 Beiträgen beteiligt. Der Preis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und erinnert an den langjährigen Chefredakteur des legendären Berliner Tageblatts, Theodor Wolff (1868 – 1943). Wolff musste 1933 vor den Nazis ins französische Exil fliehen, wurde dort verhaftet und der Gestapo ausgeliefert und starb 1943 im Jüdischen Krankenhaus in Berlin.

Die Namen der rund 500 Preisträger seit 1962 sowie Details zum Preis finden Sie im Internet unter www.theodor-wolff-preis.de.  

(Quelle: bdzv.de, 12.09.2024)

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V. Sonstiges

Medientage München 2024: „Realities“

DIE 38. Medientage München finden vom  23. bis 25. Oktober 2024 unter dem Motto „Realities“ statt. Damit setzen die #MTM24 die gesellschaftliche Relevanz der Medien in einer von KI beeinflussten Welt in den Fokus, denn es liegt in der Verantwortung der Medien, verlässliche Informationen zu vermitteln, die Orientierung bieten: Denn eine informierte Öffentlichkeit bildet die Grundlage für eine funktionierende Demokratie. Wie können Medien in Zeiten von Deep Fakes ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit bewahren? Wie gelingt es ihnen, die Demokratie zu festigen? Welche Wahrnehmung vermitteln die Medien, und wie sehr entspricht diese der gesellschaftlichen Realität?

Über 100 Sessions, Masterclasses, die begleitende Expo und exklusive Side-Events werden angeboten. An den drei Konferenztagen diskutieren mehr als 300 Top-Speaker aus Wissenschaft, Technologie, Politik und Medien die Zukunft der Medien- und Kommunikationsbranche. 

Veranstaltungsort ist wieder im House of Communication und umliegenden Münchner Werksviertel. Nähere Informationen unter https://medientage.de

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Rabattierte Tickets für VBZV-Mitglieder

Wie in den vergangenen Jahren besteht für unsere Mitglieder wieder die Möglichkeit, rabattierte Tickets für die Medientage zu beziehen:  10% Preisnachlass beim Kauf eines Konferenztickets. Der Rabatt bezieht sich auf den jeweils aktuell gültigen Ticketpreis.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die VBZV-Geschäftsstelle, Tel.: 089/ 45 55 58-0.

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