VBZV-Newsletter 30/2024
- EU-Kommission fordert Details von Meta zu Datenzugang und Wahlüberwachung
- SMWH: Neue Geschäftsführerin bei Regionalmedien-Tochter
- Neuer Vertriebskanal beim Mannheimer Morgen: Ein Zeitungsabo vom Arbeitgeber
- Zur Zukunft des Volontariats: Tagesordnung für die Tagung der Volo-Verantwortlichen
I. Medienpolitik
EU-Kommission fordert Details von Meta zu Datenzugang und Wahlüberwachung
Die Europäische Kommission hat am Freitag, den 16. August 2024 im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) ein Auskunftsersuchen an Meta gerichtet. Darin bittet sie um Angaben über die Einhaltung der Vorschriften zum Datenzugang und zur Wahlüberwachung. Ein Auskunftsersuchen ist ein förmliches Verfahren zur Erhebung detaillierter Daten, um die Einhaltung der Vorschriften zu bewerten oder Beweise zu erbringen. Meta muss bis zum 6. September 2024 antworten.
In der jüngsten DSA-Maßnahme gegen Meta fordert die Kommission das Unter-nehmen auf, Informationen darüber bereitzustellen, wie es die Anforderungen an den Zugang von Forschern zu öffentlich zugänglichen Daten auf Facebook und Ins-tagram erfüllen will. Zudem möchte die Kommission erfahren, wie Meta seine Funktionen zur Überwachung von Wahlen und des öffentlichen Diskurses aktuali-siert. Diese Maßnahme folgt auf die Einstellung des CrowdTangle-Tools von Meta, das für die Verfolgung und Analyse von Social-Media-Inhalten und Engagement auf Facebook und Instagram verwendet wird.
Die Europäische Kommission hatte Ende April 2024 eine Untersuchung gegen Meta eingeleitet, um zu prüfen, ob das Unternehmen hinter Facebook und Instagram möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat, weil keine wirksamen Echtzeit-Wahlüberwachungsinstrumente und keinen Zugang für Forscher zu den Daten bereitgestellt werden. Meta hat diese Probleme im Mai mit neuen Echtzeit-Dashboards in CrowdTangle angegangen, die Live-Daten und Trends im Zusammenhang mit Aktivitäten in sozialen Medien und der Wahlbeobachtung anzeigen. Diese sind nun eingestellt worden.
Auf der Grundlage von Metas Antwort kann die Kommission mehrere Maßnahmen ergreifen: Sie kann vorläufige Maßnahmen ergreifen, um die Probleme schnell zu lösen, sie kann Entscheidungen über die Nichteinhaltung der Vorschriften erlassen, wenn festgestellt wird, dass Meta die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt. Au-ßerdem kann sie Zusagen von Meta akzeptieren, die notwendigen Änderungen vor-zunehmen und die Bedenken auszuräumen.
Die Kommission könnte auch Geldbußen für unvollständige oder irreführende In-formationen verhängen und eine förmliche Aufforderung zur Einhaltung der Vor-schriften aussprechen, die bei Nichtbefolgung mit Sanktionen geahndet werden könnte.
Dies ist die jüngste in einer Reihe von Maßnahmen gegen Meta im Rahmen des DSA. Im Februar kündigten Meta und TikTok an, die Kommission wegen einer jährlichen Aufsichtsgebühr zu verklagen, die im Rahmen des DSA eingeführt wurde. Im Mai leitete die Kommission eine Untersuchung gegen Meta wegen möglicher DSA-Verstöße in Bezug auf den Schutz Minderjähriger ein. Im Juli beschuldigte die EU-Kommission Meta, mit seinem „Pay-or-Ok“-Modell gegen die digitalen Wettbe-werbsregeln im Rahmen der EU-Wettbewerbsverordnung, dem Digital Markets Act (DMA), zu verstoßen.
(euractive.de, 16.08.2024)
II. Aus den Verlagen
SMWH: Neue Geschäftsführerin bei Regionalmedien-Tochter
Die Südwestdeutsche Medienholding stellt die Geschäftsführung eines ihrer Regionalverlage teilweise neu auf. Es handelt sich um die ZVD Mediengesellschaft in Göppingen und den Zeitungsverlag Waiblingen, in denen mehrere Regionalzeitungen und Beteiligungen an Zeitungsverlagen gebündelt sind. Dort wird zum 1. September 2024 Dr. Ruth Betz in die Geschäftsführung eintreten. Den Zeitungsverlag Waiblingen steuert sie künftig zusammen mit Ullrich Villinger.
Betz folgt Michael Krickl, der seit 2014 die Geschäfte der Gesellschaften geführt bzw. mit geführt hat. Er verlasse die Unternehmen auf eigenen Wunsch, wie es von Konzernseite heißt. Künftig werde er sich einer neuen Aufgabe innerhalb des SWMH-Verbunds widmen, zu dem u.a. auch der Süddeutsche Verlag und die Medienholding Süd gehören. Details zu seinem künftigen Verantwortungsbereich wurden noch nicht genannt.
Dr. Ruth Betz ist vor allem auch für ihre Expertise im Bereich Digitalisierung und digitale Transformation in der Verlagsbranche bekannt. Unter anderem stand sie mehrere Jahre in Diensten der Funke Mediengruppe, hatte erst deren digitale Transformation geleitet und war anschließend bis 2022 Geschäftsführerin Digital News bei Funke Medien Hamburg (u.a. Hamburger Abendblatt). Frühere Stationen ihrer Laufbahn waren die Immobilien-Plattform OWNR Deutschland, Bauer Xcel Media Deutschland (Digital-Sparte der Bauer Media Group) sowie Bertelsmann, Airbnb und Scoyo.
Zu ihrer künftigen Aufgabe schreibt Betz auf LinkedIn: „Dankbarkeit - das ist das vorherrschende Gefühl für mich und meine Familie in den letzten Wochen. Denn ab Montag werden wir unser Leben komplett umkrempeln. Als Geschäftsführerin von ZVD und Co-Geschäftsführerin des Zeitungsverlags Waiblingen werde ich all meine Kraft in den Dienst des lokalen Zeitungsjournalismus stellen und mein Scherflein dazu beitragen, unsere so wertvolle Demokratie durch Qualitätsjournalismus und lokale Berichterstattung und damit durch informierte Bürger*innen zu sichern.“
Der Zeitungsverlag Waiblingen ist Herausgeber der Waiblinger Kreiszeitung, der Schorndorfer Nachrichten, der Winnender Zeitung und der Welzheimer Zeitung, die im Rems-Murr-Kreis erscheinen. Die ZVD Mediengesellschaft ist eine Holding-gesellschaft im Bereich Medienwesen in Göppingen.
(Quelle new-business.de, 28.08.2024; dnv.de, 28.08.2024)
III. Lesermarkt
Neuer Vertriebskanal beim Mannheimer Morgen: Ein Zeitungsabo vom Arbeitgeber
Zum Start eines neuen Abo-Modells macht der Mannheimer Morgen mit der kommunalen GBG Unternehmensgruppe gemeinsame Sache: Im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten Mitarbeitende der GBG Unternehmensgruppe freien Zugang zum Mannheimer Morgen E-Paper sowie zur MM News App, die ihnen lokale, regionale und überregionale Nachrichten bieten.
Mit dem Angebot geht der Mannheimer Morgen neue Wege im Abo-Vertrieb und richtet sich bewusst an B2B Kunden. Vergleichbare Kooperationen stehen auch anderen Unternehmen und Institutionen in Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar offen.
Die Kooperation soll ein Beispiel dafür bieten, wie Medienunternehmen durch strategische Partnerschaften nicht nur ihre Reichweite erhöhen, „diese Kooperation dient nicht nur der Information der Mitarbeitenden, sondern auch der Stärkung der demokratischen Kultur. Indem Unternehmen ihren Mitarbeitenden fundierte und verlässliche Informationen zur Verfügung stellen, tragen sie aktiv zur Aufrechterhal-tung und Förderung einer offenen und diskursfähigen Gesellschaft bei”, betont MM-Chefredakteur Karsten Kammholz.
Karl-Heinz Frings, Geschäftsführer der GBG Unternehmensgruppe, erklärt: „Der Zugang zu verlässlichen Informationen ist heute wichtiger denn je. Das Mannheimer Morgen-Business-Abo bietet eine effektive Möglichkeit, die Mitarbeitenden der GBG vor der wachsenden Gefahr von Fake News zu schützen. In Zeiten, in denen die Demokratie vor allem auf lokaler Ebene unter Druck steht, setzt die Partnerschaft zwischen den beiden Mannheimer Unternehmen ein starkes Zeichen für Meinungsvielfalt und gesellschaftliche Mündigkeit.“
Die GBG Unternehmensgruppe hat sich von der reinen Wohnungsbaugesellschaft zu einer wichtigen Akteurin für die Entwicklung Mannheims gewandelt. Ziel ist es, immobilien- und quartiersbezogene Angebote für Menschen in Mannheim in allen Altersstufen zu machen: Kern bleibt dabei das Angebot von fairem Wohnraum. Zudem bietet die Gruppe unter anderem Wohn- und Betreuungsangebote für pflege-bedürftige Menschen, baut und unterhält Kindergärten und Schulen und entwickelt ganze Stadtquartiere. Ein weiteres Feld sind quartiersbezogene Dienstleistungen sowie Reinigung und Speisenversorgung. Die Unternehmensgruppe gehört zu 100 Prozent der Stadt Mannheim.
(Quelle: Haas Mediengruppe.de, 21.08.2024;.2024; Kress.de, 22.08.2024)
IV. Junge Leser
Zur Zukunft des Volontariats: Tagesordnung für die Tagung der Volo-Verantwortlichen
Die mittlerweile vierte Tagung der Volo-Verantwortlichen findet am 23. und 24. September bei Procontent in Essen statt. Veranstalterin ist die jule : Initiative junge Leser, ein Tochterunternehmen unseres Bundesverbands Digitalpublisher und Zei-tungsverleger (BDZV).
Inzwischen ist die endgültige Tagesordnung vorgestellt worden: https://www.junge-leser.info/document/top-tagung-volo-verantwortliche-august-2024-agenda/
Die diesjährigen Schwerpunkte hat das jule-Team gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erarbeitet. Es geht um Ausbildungspläne (inhaltlich, organisatorisch strategisch), Train the Trainer*in sowie Ausbildungsläufe, Arbeitszeitmodelle, Ansprüche - wie flexibel und divers müssen wir werden?
Außerdem gibt es einen ersten Einblick in die Ergebnisse der Umfrage zum Volo-Recruiting. Begleitend dazu wird eine neue Image-Kampagne von sieben Medienhäusern zum Volo-Recruiting vorgestellt, an der sich weitere Partner beteiligen können. Und: Eine Kooperation mit dem E-Autobauer Microlino soll dabei helfen, Volos mobil zu machen.
Insgesamt ist viel Zeit für Diskussionen und Austausch der Volo-Verantwortlichen eingeplant und ein Zeitfenster für spontane Themenmeldungen reserviert.
Einige wenige Plätze sind noch verfügbar – hier können Sie sich jetzt noch für die Teilnahme anmelden: https://www.junge-leser.info/termin/tagung-der-volo-verantwortlichen-2024/
(Quelle: jule : Initiative junge Leser PM 28.08.2024)