VBZV-Newsletter 28/2024

I. Medienpolitik

Google: US-Gericht stellt illegale Monopolbildung fest

Zu der im Jahr 2020 vom US-Justizministerium eingereichten Kartellklage hat das Bundesgericht in Washington festgehalten, dass die Alphabet-Tochter Google mit ihrer Suchmaschine und der damit verbundenen Werbung eine illegale Monopolbildung betrieben hat. Der Techriese habe sich die Vormachtstellung bei der Websuche mit Milliardenbeträgen erkauft, so das Gericht. Der Erfolg beruhe nicht auf Qualität, sondern auf illegalen Zahlungen und Absprachen. Der Tech-Riese zahlte demnach viel Geld an Apple und Samsung, an Browseranbieter und Telekomfirmen, damit diese ihren Kunden Google als Standardsuchmaschine andienen. So soll das Unternehmen den Werbemarkt rund um Internet-Suchen unter seine Kontrolle gebracht, Wettbewerber in ihrer Entwicklung behindert und Nutzer um einen besseren Service betrogen haben.

Welche Folgen die Gerichtsentscheidung für Google, Internet-Nutzer und den Wettbewerb am Ende haben wird, ist offen. Es soll ein weiteres Verfahren zu möglichen Konsequenzen geben, an dessen Ende eine Zerschlagung von Alphabet stehen könnte. Google konterte gegen das Urteil, Nutzer griffen auf Google zu, weil sie mit der Qualität der Suchergebnisse zufrieden seien und kündigte an, Berufung einzulegen.

Dem Gerichtsurteil zufolge zahlte der Konzern im Jahr 2021 etwa 26,3 Mrd. Dollar an Elektronikgeräte-Hersteller, damit die Google-Suche standardmäßig in den Internet-Browsern dieser Geräte eingestellt ist und kontrolliert auf diese Weise rund 90 Prozent des Marktes für Internet-Suchen. Schätzungen zufolge sichert sich Alphabet damit den Löwenanteil des weltweit 200 Mrd. US-Dollar schweren Marktes für Online-Werbung in Suchmaschinen. Etwa drei Viertel des Alphabet-Konzernumsatzes gingen im abgelaufenen Quartal auf das Konto von Internet-Anzeigen.

Welche Auflagen das US-Justizministerium als Kläger konkret fordern wird, ist noch unbekannt. Ob vom Gericht angeordnet werden kann, dass Apple und der Firefox-Entwickler Mozilla in den USA ihr Verfahren zur Auswahl einer Standard-Suchmaschine ändern, ist fraglich und unter Experten umstritten, wie effiziente Maßnahmen für mehr Wettbewerb im Suchmaschinen-Markt überhaupt aussehen könnten.

Nutzer in der Europäischen Union werden aufgrund des seit März geltenden Gesetzes für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) bereits gefragt, welche Suchmaschine sie standardmäßig nutzen möchten. Viele entscheiden sich dabei für Google, weshalb sich an den Marktanteilen kaum etwas ändert.

Der Prozess war der größte dieser Art gegen ein Technologieunternehmen in den USA seit einem Verfahren gegen Microsoft vor mehr als 25 Jahren, bei dem es um die marktbeherrschende Stellung des Microsoft-Betriebssystems Windows ging. Die juristischen Auseinandersetzungen endeten 2001 mit einem Vergleich zwischen Justizministerium und Microsoft, der dem Softwareriesen bestimmte Geschäftspraktiken untersagte. Auch Amazon, der Apple und Meta müssen sich wegen mutmaßlicher Kartellverstöße verantworten.

Gegen Google hat das amerikanische Justizministerium im Januar 2023 eine weitere Wettbewerbsklage eingereicht: Das Ministerium wirf dem Internetkonzern Alphabet vor, seine dominierende Position im Markt für Technologien rund um Onlinewerbung missbraucht zu haben und fordert eine Zerschlagung von Googles Aktivitäten mit Werbetechnologien sowie Schadenersatz. Acht US-Bundesstaaten haben sich der Klage angeschlossen. Das Ministerium spricht von einem „systemischen Muster von Fehlverhalten“: In drei Bereichen wird Google ein Verstoß gegen das amerikanische Wettbewerbsgesetz Sherman Antitrust Act vorgeworfen. Zum einen soll Google die Technologie kontrollieren, die fast jede wichtige Website nutzt, um Anzeigenplätze zu verkaufen. Zum anderen unterstellt die Klage, dass Google auch das führende Werkzeug kontrolliert, über das Werbetreibende Anzeigenplätze kaufen können. Darüber hinaus soll Google zu seinen Gunsten die größte Anzeigenbörse kontrollieren, die Werbetreibende und Websitebetreiber zusammenbringt.

(Quelle: faz.net, 05.08.2024; manager-magazin.de,06.08.2024; capital.de, 06.08.2024; VBZV-RS 05/2023 und 34/2023)

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II. Lesermarkt

Jeder Zweite liest die gedruckte Ausgabe der Tageszeitung – Crossmediale Reichweite bei fast 77 Prozent

Während die crossmediale Reichweite von Zeitungen – also Print- und Digitalausgaben bei wöchentlich bei fast 77 Prozent und 53, 8 Mio. der Deutschen über 14 Jahre liegt (b4p 2023, ZMG-Sonderauswertung), lesen allein mehr als 35,5 Millionen Bundesbürger regelmäßig eine klassische gedruckte Zeitungsausgabe. Mit ihren Printausgaben erreichen die deutschen Tages- und Wochenzeitungen täglich gut die Hälfte der deutschen Bevölkerung: 50,4 Prozent der über 14-Jährigen. Die Tageszeitung auf Papier ist für 33,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger ein täglicher Begleiter. Das entspricht einer Leserschaft von 47,7 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung. Das zeigen die jetzt veröffentlichten Daten der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (agma).

Regional- und Lokalzeitungen in der gedruckten Ausgabe werden täglich von 28,1 Millionen Menschen - das sind 39,8 Prozent der Bevölkerung - gelesen. Die Printausgaben der Kaufzeitungen erreichen mit jeder Ausgabe 9,8 Prozent der Bevölkerung (6,9 Millionen), die Sonntagstitel liegen mit 8,2 Prozent Reichweite knapp dahinter (5,7 Millionen). Zu einer überregionalen Abonnementzeitung oder Wochenzeitung im Papierformat greifen regelmäßig 5,1 bzw. 1,8 Prozent der Bevölkerung (3,6 bzw. 1,3 Millionen Menschen).

(Quelle: agma-mmc.de, 31.07.2024; bdzv.de, 06.08.2024, die-zeitungen.de)

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III. Junge Leser

Kooperation Ippen Media und ifp: Digitales Schulprojekt „Große Pause“

Sollte das bayerische Genderverbot auch für Schülerzeitungen gelten? Ist der Sexualkundeunterricht zeitgemäß? Diese und andere Fragen wurden im Digital-Projekt "Große Pause" des Volontariatsjahrgangs 2022 der katholischen Journalistenschule ifp in München behandelt. Die Beiträge werden nun in Kooperation mit Ippen Media auf www.merkur.de/schulthemen veröffentlicht.

Das Projekt besteht aus zwei Formaten: "Pausenhofmomente" und "Klassenkonferenz". In "Pausenhofmomente" erzählen Menschen von prägenden Erlebnissen aus ihrer Schulzeit. Im Format "Klassenkonferenz" treffen sich zwei Personen mit unterschiedlichen Ansichten zu einem Gespräch. Sie diskutieren über kontroverse, aktuelle und lokale Schulthemen.

Die Volontärinnen und Volontäre setzen das Digitalprojekt "Große Pause" auf Instagram fort. Dort teilt die Redaktion interessante Fakten, informative und konstruktive Beiträge sowie unterhaltsame Inhalte rund um das Thema Schule.

Das Digitalprojekt ist eine Zusammenarbeit zwischen der Journalistenschule und Ippen Media. Die Beiträge werden auf www.merkur.de/schulthemen veröffentlicht. Zusätzliche Inhalte finden sich auf dem Instagram-Kanal der katholischen Journalistenschule ifp unter @journalistenschuleifp.

(Quelle: bdzv.de, 05.08.2024)

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jule-Tagung der Volo-Verantwortlichen am 24.09.2024

Die jährliche Tagung der Volo-Verantwortlichen im Netzwerk der jule – Initiative junge Leser findet mit einem Get together am Vorabend am 24. September 2024 bei „Procontent“ in Essen statt. Auf der Tagesordnung stehen Ausbildungspläne, Diversity und Train the Trainer. Die Themen wurden in Zusammenarbeit mit den bisher angemeldeten Volo-Verantwortlichen aus ganz Deutschland entwickelt.

Außerdem werden die Ergebnisse der jule-Umfrage zum Volo-Recruiting präsentiert und es gibt ein Zeitfenster für spontane Themenmeldungen. Auch eine Imagekampagne fürs Volontariat auf dem Programm, die von sieben Medienhäusern entwickelt wurde, sowie die Kooperation "Mobil für Demokratie" zwischen jule, dem SZ Institut und Microlino.

Die Veranstaltung bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit zum intensiven Austausch. Es ist ausreichend Zeit für Diskussionen eingeplant.

Die jule : Initiative junge Leser GmbH ist das Wissensnetzwerk der Zeitungen für das wichtige Zukunftsfeld junge Leser. Das Netzwerk bilden die Mitgliedsverlage. Im Zentrum steht die passwortgeschützte Datenbank auf www.junge-leser.info

Mehr als 700 Mitarbeitende aus allen Fachbereichen – Vertrieb, Redaktion, Marketing, Werbemarkt – haben Zugriff auf aktuelle Informationen und Nachrichten aus der Zeitungsbranche rund ums Thema junge Zielgruppen. 

Die jule : Initiative junge Leser ist eine Tochter des Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV).

(Quelle: bdzv.de, 05.08.2024; junge-leser.info)

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