Angestellte bzw. gewerbliche Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern:Am 20. Juli 2011 einigten sich der VBZV und ver.di auf eine neue Tarifvereinbarung für die Angestellten, Auszubildenden und die gewerbliche
Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern: Mit Wirkung zum 01.09.2011 erhöhen sich Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 2 %. Mit den Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgen im April 2012, im September 2012 und im Januar 2013 jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 250 €, für Teilzeitkräfte und Altersteilzeitler anteilig, Auszubildende jeweils 125 €. Die Einmalzahlungen sind nicht in Durchschnittsberechnungen einzubeziehen. Die Einmalzahlungen und die lineare Erhöhung von 2 % können nicht mit übertariflichen Entgeltbestandteilen verrechnet werden. Davon unberührt bleibt die Vereinbarung im Tarifabkommen vom 17. Juni 2005, die die Verrechnung von Besitzständen aufgrund der Einführung der neuen Gehaltsstruktur bis zu 50 % zulässt. Die Manteltarifverträge für Angestellte bzw. gewerbliche Arbeitnehmer in Zeitungsverlagen können erstmals zum 31. März 2014 gekündigt werden. Die Lohn- und Gehaltsabkommen können mit monatlicher Frist, erstmals zum 31. Mai 2013, gekündigt werden. • Lohntabelle (=Anlage B/2011 - 2013 zum Lohntarifvertrag) für die gewerblichen Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern vom 20. Juli 2011 • Protokoll des Tarifvertragsabschlusses vom 17. Juni 2005 (Lohn- und Gehalt, Verlängerung der Laufzeit des Altersteilzeittarifvertrages, Verlängerung der Laufzeit des Mantels bis 30. Juni 2007; neue Gehaltsstruktur - Besitzstand / Anrechnung) • Tarifvertrag zur Förderung der freiwilligen Altersversorgung für Angestellte, Auszubildende und gewerbliche Arbeitnehmer im
Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern • Tarifvertrag über die Altersteilzeit der Angestellten im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern vom 16. Mai 2000 - Der Tarifvertrag über die Altersteilzeit ist am 17. Juni 2005 und weiter am 3. Juli 2007 sowie zuletzt am 10. Februar 2011 verlängert worden bis zum 31. Dezember 2013 und endet zu diesem Zeitpunkt (31.12.2013) ohne Nachwirkung. Die Manteltarifverträge - sie datieren von 1997 - liegen uns leider nur in gedruckter Form vor. |


