Als einen wichtigen "Schritt in die richtige Richtung" haben der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger heute in Berlin die Ausnahmeregelungen für die journalistische Datenverarbeitung bei dem geplanten neuen Datenschutzgesetz auf EU-Ebene bezeichnet.
Anlass ist die Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie. An ihre Stelle soll eine umfangreiche Verordnung treten, die unmittelbare Geltung in allen Mitgliedsstaaten beansprucht und die nationalen Datenschutzgesetze weitgehend zugunsten einheitlicher Standards verdrängt.
Allerdings blieben Risiken für die redaktionelle Freiheit, hieß es dazu weiter von VDZ und BDZV. Denn die derzeit geltenden nationalen Presseausnahmen würden nichtig und der neue Schutz müsse erst durch Gesetze in jedem einzelnen Mitgliedsstaat eingeführt werden. Das könne zu Diskussionen über die Pressefreiheit mit ungewissem Ausgang führen, wie etwa das Beispiel Ungarn zeige. Die Verlegerorganisationen appellieren daher an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat, im weiteren Verlauf des Verfahrens die journalistische Datenverarbeitung "unmittelbar und umfassend" von der EU-Datenschutzrichtlinie auszunehmen.