VBZV-Newsletter 15/2023

I. Medienpolitik

„Presseförderung dient dem Gemeinwohl“ – Konkrete Vorschläge aus der SPD

In ihrem am 12. April 2023 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichten Beitrag „Presseförderung dient dem Gemeinwohl“ zeigen die SPD-Politiker Raab, Hubertz und Wiese mit konkreten Vorschlägen auf, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen gewährleistet und umgesetzt werden kann und sollte. Priorität habe die finanzielle Unterstützung bei der „letzten Meile“ der Zustellung von Abonnement-Zeitungen, ohne in deren redaktionelle Unabhängigkeit einzugreifen.

Die Zustellförderung solle sich auf Tages- und Wochenzeitungen beziehen, die bestimmte Kriterien erfüllen (regelmäßige, inhaltlich vielfältige Berichterstattung, die jedem zugänglich ist) und die den Pressekodex achten. Die Aboauflage und das Verbreitungsgebiet (ländliche Regionen bedürfen besonderer Förderung) nennt das Grundsatzpapier als Kriterien für die Höhe der Förderung, die auf 10 Jahre begrenzt und degressiv gestaltet sein soll.

Die Stellungnahme der SPD-Politiker verkennt nicht, dass auch neue Geschäftsmodelle im Digitalen entwickelt werden und Journalismus sichern helfen. „Für die derzeit laufende Transformationsphase ist eine Förderung aber sinnvoll, um die Abkoppelung der Printabonnenten von wesentlichen Medien der Meinungsbildung zu verhindern.“ Schließlich gehe es „nicht um die bloße Förderung von Printerzeugnissen, sondern um demokratische Daseinsvorsorge“. Hier stehe die Politik „in der Verantwortung, die Gewährleistung der Informationsinfrastruktur unserer Gesellschaft sicherzustellen“. Zudem komme das jüngst vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Presseförderung grundsätzlich verfassungskonform ist. Daher sei jetzt schnelles Handeln nötig, so der Appell von Raab, Hubertz und Wiese: „Es muss jetzt schnell gehandelt werden. Demokratie lebt von Teilhabe und Partizipation informierter Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen schnell eine Presseförderung, auch für unser Gemeinwohl.“

(Quelle: faz.net, 12.04.2023; bdzv.de, 12.04.2023)

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II. Vermarktung

Score-Media-Studie: Paid Content wächst

Für ihre Mediennutzung geben die Menschen in Deutschland zunehmend Geld aus. 84 Prozent der Haushalte besitzen mindestens ein kostenpflichtiges Medienabo, im Schnitt werden in jedem Haushalt inzwischen sieben Abos genutzt. Das zeigt eine aktuelle Paid-Content-Studie des Crossmedia-Vermarkters Score Media Group.

Die zentralen Ergebnisse:

  • 84 Prozent der Haushalte besitzen mindestens ein kostenpflichtiges Medienabo – im Schnitt werden sieben Abos pro Haushalt genutzt.
  • Durchschnittlich 41 Euro gibt jeder Haushalt monatlich für Medienabos aus – die Leser*innen regionaler Tageszeitungsmarken sogar 62 Euro.
  • Mit einem Anteil von 76 Prozent sind kostenpflichtige Video-Streaming-Dienste in den Haushalten am stärksten verbreitet.
  • Um Geld zu sparen, würden 19 Prozent bei Audio- und Streaming-Diensten den Rotstift ansetzen – bei Zeitungen und Zeitschriften dagegen nur neun Prozent.

59 Prozent der Tageszeitungsabos bestehen schon länger als fünf Jahre, 58 Prozent der Leserinnen und Leser nutzen sie täglich. Damit werden Zeitungen intensiver genutzt als Video- oder Audio-Dienste. Auch die Nutzungsmotivation unterscheidet sich: Während die Tageszeitung von 75 Prozent primär zur Informationsgewinnung genutzt werde, dienen Netflix, Spotify und Co. ganz überwiegend der Entspannung.

Einzelheiten unter https://score-media.de/gattungsforschungen/paid-content-studie/

(Quelle: score-media.de, PM 31.03.2023)

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III. Tarif 

vbw warnt vor politischer Einmischung in Kompetenz der Mindestlohnkommission 
Brossardt: „Bei Lohnfindung mit Augenmaß vorgehen“

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch unser Verband angehört, warnt vor politischer Einflussnahme bei der Festlegung des Mindestlohns. Mit Blick auf Forderungen aus der Politik sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Die Bundesregierung muss sich aus der Lohnfindung heraushalten. Dafür ist die Mindestlohnkommission zuständig. Dass der Mindestlohn im vergangenen Jahr gesetzlich von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben wurde, muss eine einmalige Ausnahme bleiben. Wir erinnern daran, dass in Deutschland Löhne durch die Sozialpartner festgelegt werden. Dabei muss es bleiben. Die politische Einmischung in deren Entscheidungskompetenzen ist ein Verstoß gegen die Tarifautonomie. Entsprechende `Ratschläge´ von Seiten der Politik sind unangebracht. Die Mindestlohnkommission wird bei der nächsten Mindestlohnüberprüfung eine ausgewogene Lösung finden.“

Die vbw warnte zudem vor einer weiteren deutlichen Steigerung des Mindestlohns. Brossardt verwies darauf, dass viele Unternehmen und ihre Belegschaften durch die derzeitigen multiplen Krisen – geopolitische Unsicherheiten, Energieengpässe und steigende Energiepreise, gerissene Lieferketten, Transformation und Inflation – weiterhin vor existenziellen Herausforderungen stehen: „Das letzte, was sie brauchen, sind neue Belastungen. Daher gilt es, bei der Lohnfindung mit Augenmaß vorzugehen“, so Brossardt.

Die vbw wendet sich auch gegen den Plan des Bundesarbeitsministers, ein Gesetz auf den Weg bringen, wonach Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich an Tarifverträge halten. Brossardt: „Es gilt auch die negative Koalitionsfreiheit, also die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, keinem Tarifvertrag beizutreten. Die geplante Regelung des Bundes benachteiligt diese Unternehmen und verzerrt den Wettbewerb. Die Vergabepraxis wird insgesamt verkompliziert und verteuert.“

(Quelle: vbw, PM 11.04.2023)

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IV. Wettbewerb

Nova Innovation Award: Bewerbungen für die 7. Runde jetzt einreichen!

Noch bis zum 28. April können Bewerbungen um den diesjährigen Nova Innovation Award eingereicht werden, der diesmal vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) unter dem Motto „Supernova 2023“ ausgeschrieben ist. 

Der Nova Innovation Award wurde 2017 ins Leben gerufen, um die Innovationsstärke der gesamten Digitalpublisher- und Zeitungsbranche zu zeigen. 

Der Award würdigt innovative Leistungen auf allen Feldern: für die lesende Zielgruppe, für Werbekunden oder für das Neugeschäft von Verlagen. Der Preis wird je einmal in den Kategorien Produktinnovation, Vermarktungsinnovation und Neue Geschäftsfelder vergeben.

Eingereicht werden können innovative Produkte, Projekte, Konzepte, die deutsche Zeitungen seit 2022 entwickelt haben. Die Ausschreibungsunterlagen sind unter https://nova-award.de/ abrufbar. Unterstützt wird der BDZV bei diesem Projekt von der Unternehmensberatung Schickler.

Die Jury wird im Sommer pro Kategorie drei Projekte nominieren, die eigentlichen Preisträgerinnen und Preisträger werden bei der Preisverleihung im Rahmen des diesjährigen Zeitungskongresses am 26. September bekannt gegeben.

(Quelle: nova-award.de)

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V. Sonstiges

Glückwunsch: Andreas Scherer vollendet 60. Lebensjahr

Andreas Scherer, Erster Vorsitzender unseres Verbands und Vorsitzender der Geschäftsführung der Mediengruppe Pressedruck, in der u.a. Augsburger Allgemeine, Main-Post und der Südkurier erscheinen, hat am 8. April sein 60. Lebensjahr vollendet.

„Wir als Verband sind froh, einen erfahrenen Skipper an der Spitze zu haben, der unsere Branche besonnen, klug und vorausschauend nicht nur durch seichtes Wasser, sondern auch durch die stürmische See führt. Für Pressefreiheit, unabhängigen Journalismus und eine Meinungsvielfalt, wie sie nur die regionalen Zeitungshäuser vermitteln können, sind Sie bereit, auch hart am Wind zu fahren“ würdigt unser Hauptgeschäftsführer Dr. Markus Rick den Jubilar, der seit 16 Jahren an der Spitze unseres Landesverbands steht, in einer von den Mitarbeitern seines Verlags und der Redaktion erstellten Geburtstagszeitung. Mit seinem Engagement für die Branche, so Rick, übernehme Scherer auch gesellschaftliche Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie, für die ein offener, lebhafter Diskurs, der sich aus vielfältigen, seriösen Quellen speist, konstituierend ist.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), wo Scherer unseren Landesverband vertritt, würdigte ihn als „vorbildlich“ und stellte die „fein dosierten Appelle“ heraus, die Scherer als VBZV-Vorsitzender an die Landespolitik richte. Sein Credo: „Um die Informationsfreiheit zu sichern, muss die Arbeit der Presse auch politisch und wirtschaftlich abgesichert werden. Notwendig ist daher eine wirkungsvolle Presseförderung. Die Zeitung transportiert Demokratie. Und die muss in jeden Winkel Bayerns gebracht werden können.“ Dieser Wunsch, schreibt unser Bundesverband in seiner Geburtstagsadresse weiter, gelte „universal, für die Zeitungen in ganz Deutschland. Umso dankbarer sind der BDZV und die durch ihn vertretenen rund 300 Verlage und 600 digitalen Marken, dass sich immer wieder Verlegerpersönlichkeiten in den Dienst der guten Sache stellen und das Wort für die Gemeinschaft der Nachrichtenmacher führen.“

(Quelle: BDZV, 08.04.2023; VBZV 08.04.2023)

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