VBZV-Newsletter 14/2024


I. Aus den Verlagen

175 Jahre Mediengruppe Attenkofer – VBZV mit Verbandstagung zu Gast

Ein Meilenstein, der die tiefen Wurzeln und die zukunftsorientierte Entwicklung des Medienhauses unterstreicht: Die Mediengruppe Attenkofer ist stolz darauf, heuer ihr 175-jähriges Bestehen zu feiern. Im Jahr 1849 wurde der Verlag mit der Landshuter Zeitung gegründet, zunächst mit Josef Attenkofer in Landshut und ab 1860 mit Clemens Attenkofer in Straubing.

Heute vereinen sich im Portfolio 17 regionale Zeitungsausgaben, einschließlich der Münchner "Abendzeitung", sowie eine Reihe von Anzeigenblättern und City-Magazinen. Die digitalen Plattformen "idowa.de" und "az-muenchen.de" erweitern das Nachrich-ten-Angebot. Zudem bekräftigt das Engagement mit Radio- und Fernsehbeteiligungen den Anspruch, ein vielseitiger und innovativer Medienakteur zu sein.

„Dieses Jubiläum ist auch ein Dank an die Generationen von Mitarbeitern, Lesern und Partnern, die mit dem Medienhaus gewachsen sind und deren Unterstützung wesentlich zum Erfolg der Mediengruppe beigetragen hat. Es ist aber auch ein Moment, um den Blick in die Zukunft zu richten, in der das Unternehmen weiterhin mit hochwertigem Journalismus, innovativen Medienlösungen und Engagement für die Region begeistern will“, heißt es dazu in einer Mitteilung der Mediengruppe Attenkofer.

Das Jubiläum wird mit einem feierlichen Festakt in Landshut und mit einer umfangreichen, dreiteiligen Sonderbeilage gewürdigt.

Zunächst ist unser Verband auf Einladung der Mediengruppe Attenkofer am kommenden Montag, 22. April 2024, mit seiner Jahrestagung in Straubing zu Gast.

(Quelle: Mediengruppe Attenkofer, PM 09.04.2024)

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Mediengruppe Oberfranken verstärkt den Geschäftsleitungskreis

Die Mediengruppe Oberfranken (mgo) erweitert ihren Geschäftsleitungskreis um Maja Gugel. Die 34-jährige Personalleiterin der Mediengruppe wird künftig als Head of Pe-ople & Culture einen starken Fokus auf den konsequenten Kulturwandel der Unterneh-mensgruppe sowie die zukunftsgerichtete Gestaltung aller Mitarbeiter-Touchpoints in die Unternehmensleitung einbringen.

Maja Gugel ist bereits seit 2011 in der Mediengruppe beschäftigt und war in verschie-denen Personalfunktionen tätig, bevor sie 2021 zur Personalleiterin aufstieg.

Eva-Maria Bauch, CEO der Mediengruppe Oberfranken, über die Personalie: „Ich freue mich, dass wir mit Maja Gugel eine erfahrene HR-Expertin mit einer langen und leiden-schaftlichen Verbindung zur mgo in diese wichtige Rolle innerhalb unserer Geschäfts-leitung entwickeln können. Unsere Mitarbeiter*innen sind unser wichtigstes Kapital und eine starke Unternehmenskultur unser Schlüssel zum Erfolg. Maja Gugel wird bei-de Themengebiete gestalten und gemeinsam mit dem Geschäftsleitungsteam weiter-entwickeln.“

(Quelle: mgo, PM 18.04.2024)

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Frankfurter Allgemeine Zeitung relauncht ihr Nachrichtenportal faz.net

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) hat ihr Onlineportal FAZ.NET vollständig überarbeitet. Mit einem neuen Design und schnelleren Ladezeiten bietet die Website ein deutlich verbessertes Nutzererlebnis.

Eine fokussierte, reduzierte Gestaltung und eine lesefreundliche Schrift tragen zu mehr Orientierung bei und unterstützen einen ungestörten Lesefluss. Die Übergänge zwi-schen verschiedenen Texten und Ressorts erfolgen ohne jede Verzögerung. Bestandteil der neuen Website sind zudem viele Komfort-Funktionen, wie zum Beispiel ein überar-beiteter Bereich für die Texte, die auf die persönlichen Interessen der Nutzer zugeschnitten sind.

Auch technisch wurde das Portal für alle Endgeräte und Anwendungen optimiert: Die komplett von Grund auf neu programmierte Web-App ermöglicht es, während der Sei-tennutzung Podcasts und andere Audio-Funktionalitäten simultan zu nutzen.

„Glaubwürdigkeit und Seriosität der Informationen stehen für die Frankfurter Allge-meine Zeitung seit ihrer Gründung vor 75 Jahren an erster Stelle. Dafür steht auch un-ser neues Design von FAZ.NET. Das Layout ist aufgeräumt und beruhigt, die Schrift ist besser lesbar. Und alles ist für die mobile digitale Welt optimiert. Umfassende Zusatz-funktionen wie Personalisierung und Leseempfehlungen haben wir noch stärker in un-ser Angebot integriert und verbessert“, sagt Nico Wilfer, Chief Product Officer der F.A.Z.

Mit dem Abo-Angebot FAZ+ (vormals F+) haben Abonnenten unbegrenzten Zugang zu allen Artikeln auf FAZ.NET. Im Zuge des Relaunches wird die mobile FAZ.NET-App in „F.A.Z.“ umbenannt.

(Quelle: FAZ, PM 15.04.2024)

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II. Medienpolitik

Medienfreiheitsgesetz: EU-Parlament gibt grünes Licht für mehr Schutz journalisti-scher Arbeit und redaktionelle Unabhängigkeit der öffentlichen Medien sowie Schutz der Medienfreiheit in der EU vor großen Plattformen – Kritische Position von BDZV und MVFP

Die Abgeordneten des europäischen Parlaments gaben am 10. April endgültig grünes Licht für neue Regeln zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und der Medien vor politischer oder wirtschaftlicher Einflussnahme. Die neuen Vorschriften verpflich-ten die Mitgliedstaaten dazu, die Unabhängigkeit der Medien zu schützen, und verbie-ten jegliche Form der Einmischung in redaktionelle Entscheidungen.
Nach den neuen Regeln dürfen Behörden Journalisten und Redakteure nicht dazu drän-gen, ihre Quellen offenzulegen – weder durch Inhaftierung oder Sanktionen noch durch Durchsuchungen von Büros oder das Installieren von Überwachungssoftware auf ihren elektronischen Geräten.

Mit dem Ziel, zu verhindern, dass öffentlich-rechtliche Medien für politische Zwecke missbraucht werden, müssen Führungskräfte und Mitglieder von Leitungsgremien in transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren und für einen angemessenen Zeit-raum ausgewählt werden. Eine Entlassung vor Vertragsende ist nicht möglich, es sei denn, die fachlichen Voraussetzungen werden nicht mehr erfüllt. Die Finanzierung öf-fentlicher Medien muss auf transparente und objektive Weise erfolgen und langfristig tragbar sowie vorhersehbar sein.

Verlangt wird vom europäischen Gesetzgeber auch Transparenz bei den Eigentumsver-hältnissen: Mediendiensteanbieter, die Nachrichten und Inhalte zum Zeitgeschehen be-reitstellen, müssen künftig in einer nationalen Datenbank Informationen darüber ver-öffentlichen, wem sie gehören und ob sie direkt oder indirekt im Eigentum des Staates stehen. Das gilt sowohl für kleine als auch für große Mediendiensteanbieter.

Darüber hinaus müssen Medien künftig auch über ihre Einnahmen aus staatlicher Werbung und über staatliche Finanzierung Auskunft geben, und zwar auch über Gelder aus Drittstaaten. Werden öffentliche Gelder an Medien oder Online-Plattformen verge-ben, dann muss das auf der Grundlage öffentlicher, verhältnismäßiger und diskrimi-nierungsfreier Kriterien geschehen. Außerdem müssen Informationen über staatliche Werbeausgaben – darunter der jährliche Gesamtbetrag und der Betrag pro Medienun-ternehmen – künftig veröffentlicht werden.

Die Abgeordneten setzten sich erfolgreich für einen Mechanismus ein, der verhindert, dass sehr große Online-Plattformen wie Facebook, X oder Instagram unabhängige Me-dieninhalte willkürlich einschränken oder löschen. Diese Plattformen müssen unab-hängige Medien von Quellen unterscheiden, die nicht unabhängig sind. Die Medien-diensteanbieter wiederum werden benachrichtigt, wenn eine Plattform beabsichtigt, ihre Inhalte zu löschen oder einzuschränken. Sie haben 24 Stunden Zeit, um zu reagie-ren. Erst nachdem sie geantwortet haben bzw. wenn sie innerhalb dieser Zeit nicht antworten, kann die Plattform die betroffenen Inhalte löschen oder einschränken, so-fern sie die jeweiligen Bedingungen weiterhin nicht erfüllen. Die Mediendiensteanbieter haben die Möglichkeit, sich an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wenden und eine Stellungnahme des Europäischen Gremiums für Mediendienste zu beantra-gen. Dieses neue EU-Gremium wird durch das Medienfreiheitsgesetz eingerichtet und besteht aus den Medienaufsichtsbehörden bzw. -stellen der Mitgliedstaaten.

Bereits nach der Einigung im Trilog am 15. Dezember 2023 wiederholten die deutschen Presseverbände BDZV und MVFP ihre grundsätzliche Kritik: Es werde eine behördliche Aufsicht über die Presse etabliert. Damit breche das Gesetz mit Grundsätzen der Pres-sefreiheit. Zudem sollen Verlage nicht mehr über redaktionelle Inhalte entscheiden dür-fen, aber weiter für alle Inhalte voll verantwortlich sein. Und für das Plattforminternet werde die Zensur legaler Presseveröffentlichungen durch Google und Co. gesetzlich gebilligt und festgeschrieben.

(Quelle: Europäisches Parlament, PM 13.04.2024; VBZV-JB 2023)

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II. Digital

IW-Studie im Auftrag von Google: Generative KI birgt große Potenziale für deutsche Wirtschaft

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag von Google die Potenziale gene-rativer künstlicher Intelligenz im Verarbeitenden Gewerbe untersucht. Das Ergebnis: Mit Hilfe von intelligenten Technologien könnte die Branche ihre Wertschöpfung insge-samt um 56 Milliarden Euro erhöhen und ihre Produktivität um 1,3 Prozent steigern – und so ihre Produktivitätsvorteile auf den Weltmärkten sichern. Die Schätzung geht dafür von einer produktiven Nutzung generativer KI durch mindestens die Hälfte aller Unternehmen über einen Zeitraum von zehn Jahren aus.

Beim Einsatz von generativer KI hat das Verarbeitende Gewerbe in Deutschland bereits heute eine Schlüsselrolle. Die neue Studie zeigt, dass die Hälfte der betreffenden In-dustriebetriebe schon heute KI einsetzen. Damit liegt die Branche deutlich über dem Durchschnitt der deutschen Wirtschaft – denn hier ist es nur etwa jedes sechste Un-ternehmen. Die häufigsten Anwendungsbereiche von KI in der verarbeitenden Industrie sind die Automatisierung interner Systeme (42 Prozent), das Verfassen von Dokumen-ten (31 Prozent) und die Analyse von Daten (24 Prozent).

Das IW hat für die Studie auch untersucht, welche Auswirkungen KI auf die Arbeit von Beschäftigten und bestimmte Tätigkeitsfelder haben wird. Hier können laut IW Consult vor allem Akademikerinnen, Akademiker und Büroangestellte mit den stärksten Verän-derungen ihrer Arbeit durch KI rechnen. Im Verarbeitenden Gewerbe sind dies rund 600.000 Beschäftigte. Bei dem Großteil der Beschäftigten (4,1 Millionen Menschen) hat der Einsatz von generativer KI eine unterstützende Wirkung – zum Beispiel wenn Tätigkeiten wie Programmieren oder Produktdesign durch generative KI erleichtert werden. Klassische Industriejobs wie etwa Reparatur- oder Wartungsarbeiten werden laut IW eher geringere Veränderungen durch generative KI erfahren. Dabei geht es um rund 3,3 Millionen Stellen in Deutschland, die durch KI nicht oder nur schwer automa-tisierbar sind – das betrifft etwa 41 Prozent aller Arbeitsplätze im Verarbeitenden Ge-werbe.
Mit einer Wertschöpfung von 781 Milliarden Euro und fast acht Millionen Beschäftig-ten gehört das Verarbeitende Gewerbe zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen hierzu-lande. Der Anteil der Branche an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung ist mit über 20 Prozent deutlich höher als in anderen Industrieländern und nahezu doppelt so hoch wie in Großbritannien oder den USA.

https://storage.googleapis.com/derdigitalefaktor/download/231031_IW_Google-Studie_Summary_DE.pdf

(Quelle: iwconsult.de; blog.google.de, Philipp Justus, Vice President, Google Central Europe, 16.04.2024)

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